Deutsch­land ver­stößt gegen die EU-Trinkwasserrichtlinie

Deutsch­land droht beim Thema Wasser erneut eine “gelbe Karte” von der EU. Die Bun­des­re­gie­rung hätte die EU-Trink­was­ser­richt­linie bis zum 12. Januar 2023 in deut­sches Recht umsetzen müssen. Die Bun­des­re­gie­rung hat diese Frist aus Brüssel “igno­riert”. Eigent­lich hätte es eine Novelle der Trink­was­ser­ver­ord­nung geben müssen. Der Refe­ren­ten­ent­wurf des feder­füh­renden Gesund­heits­mi­nis­te­riums und des Umwelt­mi­nis­te­riums weist den “Bear­bei­tungs­stand: 22.07.2022 12:53” auf. Es folgte eine lang­wie­rige Abstim­mung zwi­schen den Res­sorts der Bun­des­re­gie­rung und in den Aus­schüssen. Erst letzte Woche, am 31. März, hat sich der Bun­desrat mit der Novelle der Trink­was­ser­ver­ord­nung befasst.

Worum es geht

Die EU-Kom­mis­sion hatte die bis­he­rige EU-Trink­was­ser­richt­linie über­ar­beitet und dabei großen Wert auf die Themen Sicher­heit und Ver­brau­cher­infor­ma­tion gelegt. Im Ein­zelnen sollte sie

  • neue Sicher­heits­stan­dards für Trinkwasser ,
  • ein Qua­li­täts­ri­si­ko­system von der Quelle bis zum Wasserhahn ,
  • eine obli­ga­to­ri­sche Bewertung der Durch­führ­bar­keit von Maß­nahmen zum Ersatz von Bestand­teilen aus Blei in bestehenden Wasserversorgungssystemen
  • ein wach­sames Auge für neu auf­tre­tende Stoffe im Wasser sowie
  • Vor­schriften für Pro­dukte, die mit Trink­wasser in Berüh­rung kommen, ver­bes­sern die Sicher­heit und Qua­lität des Was­sers in Europa.
  • geben. Aber nicht nur das:

Die Rege­lungen zum unge­hin­derten Zugang zu Wasser werden aus Ver­brau­cher­sicht mit großem Inter­esse erwartet. Eine Selbst­ver­ständ­lich­keit, die in Europa noch gere­gelt werden muss. Bun­des­um­welt­mi­nis­terin Steffi Lemke hat diesen Punkt bei der Vor­stel­lung der natio­nalen Was­ser­stra­tegie am 30. März auf­ge­griffen. Mit der For­de­rung “Obdach­lose brau­chen Trink­brunnen” machte sie einen Aspekt deut­lich, der mit der Umset­zung der Trink­was­ser­richt­linie einer der schwächsten Gruppen unserer Gesell­schaft den Zugang zu Trink­wasser jeder­zeit und kos­tenlos ermög­li­chen soll.

Die EU will die Was­ser­kunden und ‑ver­brau­cher für das Thema Wasser sen­si­bi­li­sieren und besser infor­mieren. Die Was­ser­ver­sorger bereiten sich auf die große Menge an Infor­ma­tionen vor, die sie ihren Kunden in Zukunft zur Ver­fü­gung stellen (müssen).

Ange­sichts der man­cher­orts knapper wer­denden Was­ser­vor­räte dürften die Was­ser­ver­luste in Zukunft immer inter­es­santer werden. Die EU will diese deut­lich redu­zieren. Fast ein Viertel des “fer­tigen” Trink­was­sers geht der­zeit bei der Ver­tei­lung in den EU-Län­dern ver­loren. Deutsch­land darf sich nicht auf seinen Lor­beeren aus­ruhen, kann aber auf ver­gleichs­weise geringe Ver­luste von rund sechs Pro­zent zurück­bli­cken.
Die Zeit läuft

Deutsch­land hat es – wie 19 andere EU-Länder auch – ver­säumt, der Euro­päi­schen Kom­mis­sion recht­zeitig mit­zu­teilen, wie es die EU-Trink­was­ser­richt­linie in natio­nales Recht umge­setzt hat. Die “Nach­zügler” erhalten des­halb ein so genanntes Auf­for­de­rungs­schreiben. Dies ist die erste Stufe eines maximal drei­stu­figen Ver­trags­ver­let­zungs­ver­fah­rens. Die betrof­fenen Mit­glied­staaten haben nun zwei Monate Zeit, auf die Auf­for­de­rungs­schreiben zu ant­worten und die Umset­zung der Richt­li­nien abzu­schließen. Andern­falls kann die Kom­mis­sion beschließen, mit Gründen ver­se­hene Stel­lung­nahmen, die zweite Stufe des Ver­trags­ver­let­zungs­ver­fah­rens, zu übermitteln.

Neben Deutsch­land haben bisher Bel­gien, Bul­ga­rien, die Tsche­chi­sche Repu­blik, Däne­mark, Est­land, Irland, Grie­chen­land, Kroa­tien, Zypern, Lett­land, Litauen, Malta, Öster­reich, Polen, Por­tugal, Slo­we­nien, die Slo­wakei, Finn­land und Schweden ihre natio­nalen Maß­nahmen zur voll­stän­digen Umset­zung der nicht frist­ge­recht mit­ge­teilten Richt­linie getroffen.

Wie aus gut unter­rich­teten Kreisen zu hören ist, soll die Trink­was­ser­ver­ord­nung im Mai in Kraft treten. Ange­sichts der Pro­bleme, mit denen die Bun­des­re­gie­rung und vor allem die Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­terin in der jüngsten Ver­gan­gen­heit zu kämpfen hatten, ist die Ter­min­über­schrei­tung zu entschuldigen.

Quellen und wei­ter­füh­rende Links

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert